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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Nschriftlich Abweichendes vereinbart ist.
2. Vertragsabschluß Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung verbindlich.
3. Lieferung Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als Vertragserfüllung. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei Überschreitung der der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der Nachgelieferten Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse (gleich viel ob bei uns oder beim Zulieferer eingetreten) wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Haftung wegen Vertragsverletzungen Bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorraussehbaren Schaden, gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.
5. Rücktritt Hate der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sin wir berechtigt, unsere Lieferung zurückzuhalten, und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
6. Preise Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschlieslich Verpackung, soweit nichts anders vereinbart ist. Bei Bestellungen unter Euro 40,- behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben und auf der Rechnung gesondert auszuweisen. Wir behalten uns auch vor, die durch Beachtung besonderer Versandvorschriften des Käufers entstehenden Mehrkostendem Käufer in Rechnung zu stellen. Erhöhungen oder Neubegründungen der auf Erzeugung, Vertrieb, Transport etc. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentliche Lasten berechtigen uns bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) zur Erhöhung unserer Preise. Gleiches gilt für Lieferungen, die erst nach 4 Monaten gerechnet vom Vertragsabschluß durchgeführt werden sollen. Für die Berechnung sind die in unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Maße oder Stückzahlen maßgebend.
7. Zahlung Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung verfügen können. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Tag der Rechnungslegung unter Abzug von 2 % Skonto, wenn andere fällige Rechnungen auf dem Konto des Käufers am Zahlungstage nicht offenstehen. Bei Zahlung nach spätestens 30 Tagen an Rechnungslegung hat kein Abzug zu erfolgen. Es gilt das Datum des Zahlungseinganges. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8. Versand und Gefahrtragung Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers dabei angemessen zu berücksichtigen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Lieferung. Der Abschluß einer Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen.
9. Rücksendungen Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir unfrei zurückschicken. Rückwaren reisen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Absenders. Nicht mehr verwendungsfähige oder überalterte Ware wird von uns nicht vergütet. Wir übersenden in diesem Falle eine Vernichtungs-Erklärung.
10. Gewährleistung bei Mängelrügen Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Unsere Verarbeitungsvorschläge sind - auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter - unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der durch uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und Zwecke. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunftan dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig - erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung - untersucht und uns die vermeindlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Unterläßt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel bei Gefahrübergang leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers, kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, mißlingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sin wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten sowie zu veräußern. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen etc. sind jedoch unzulässig. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht Einigkeit, daß der Käufer uns im Verhältnis des Fakturawertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und die neue Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Mit der Annahme unserer Ware tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen die ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Fakturawertes) unserer Ware. Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der von uns abgetretenen Forderungen unsere Forderung an den Käufer um insgesamt mehr als 20 vom Hundert, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der Käufer uns den Stand (Höhe, Fälligkeit etc.) der uns abgetretenen Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung nachweist.
12. Vertragsverletzungen Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte, Erfüllungsort für die Zahlung ist Heidelberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Heidelberg oder der Wohnsitz des Käufers. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht; das einheitliche Kaufgesetz findet keine Anwendung.
14. Datenschutzklausel Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-Gesetzes zu verarbeiten.
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News


News 23.06.03 Weitere Produkte wurden eingefügt. Neue Hersteller ins Programm mit aufgenommen.

News 3.09.03 Sortimentserweiterung um 1500 Produkte. Lagebestände und Restposten werden ab sofort auch hier verkauft. Ausbau der Seite. Vereinfachung der Bestellmöglichkeiten.